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AGB'sAAA5AG

AGB Scheibentönung und Folierung

 

Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht einsehbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regal durch Polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.
Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass sich bei Entfernung der Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.

 

Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf sie verklebt wird. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahren. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir beschichten ausschließlich glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

 

Oberflächen

Für den Folierer ist es sehr wichtig, den Original-Lackzustand genau zu kennen, da bei nachlackierten Fahrzeugteilen die Gefahr besteht, dass es bei der späteren Folienrückrüstung zu partiellen Lackablösungen kommen kann. Daher sollten Sie uns unbedingt vor der Folierung mitteilen, ob und wenn ja, welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittwert GT0 nach DIN EN ISO 2409 aufweisen. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus. Komplettfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Klebkraft diesen Wert nicht übersteigt. Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lackes übertrifft und somit den Lack abheben kann. Es ist ausreichend belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den Lack stattfindet - solange der Lack in einem neuwertigen Zustand ist.Die ausgeführten Arbeiten sind nicht mit einer Originallackierung gleichzusetzen, da nicht bei gleichen Bedingungen beschichtet werden kann wie bei einer industriellen Fertigung. Folien sind eine Art Lackimitat und bestehen aus hochwertigem PVC. Einige unserer Folien haben eine zusätzliche
Hochglanzbeschichtung, welche je nach Farbtiefe (z.B. schwarze Folie) die Oberfläche des Untergrundes noch mehr hervorhebt als z.B. matte Folien. Da einige Lacke eine geringfügige „Orangenhaut“ aufweisen, wird dieser Effekt durch die Folie verstärkt. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das Ergebnis demonstrieren. Unebenheiten am Fahrzeug selbst werden, je nach Intensität, durch die Folie weiter sichtbar bleiben. Diese sollten ggf. im Vorfeld beseitigt werden. Die Folie soll generell nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt werden. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung aufbauen.

Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar. Das Fahrzeug wird nur im sichtbaren Bereich (2 Meter Abstand zum Fahrzeug, in Stehhöhe) foliert. 

 

Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten, die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber.

Typenbezeichnungen werden von uns entfernt und nicht wieder angebracht. Für Ersatz muss der Auftraggeber sorgen oder uns beauftragen, diese beim Hersteller anzufordern. Hierdurch entstehen Zusatzkosten, die vom Auftraggeber zu entrichten sind.

 

Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden. Sie ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihren Eigenschaften anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Sie sind aber meist unvermeidbar und stellen keine Mängel dar. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen.

 

Staub/Luftbläschen
Weiter ist es unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der Folie verschwinden diese innerhalb von zwei Wochen nach der Verklebung. Sie lösen sich in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich auf. Gleiches Verhalten tritt bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” verschwinden nach ca. vier Wochen vollständig. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und kein Grund zur Reklamation.

 

Problematische Stellen / Einlieger /Zusatzkosten durch erforderliche Montage – Demontagearbeiten
Durch den Einbau von sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch verarbeiteten Geräten im Fahrzeug ist eine Demontage zur Verklebung der Folie teilweise schwierig. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden, sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden, sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt. Die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern, und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist, kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund. Achtung! Bedingung und Grundlage für diesen Auftrag

sind folgende Hinweise: an kritischen Stellen kann sich Folie lösen, vor Allem in Eck-und Kantenbereichen, wo die Klebefläche sehr klein ist, oder aber mechanische Beanspruchung, oder aber Schmutz-Spritzbereiche auf die Folie einwirken. Auch an gewissen Sicken, Vertiefungen und Rundungen, oder Übergängen zu anderen Bauteilen kann die Haltbarkeit eingeschränkt sein. Von Hand geschnittene Bereich können kleine Abweichungen an der Schnittlinie aufweisen.. Haltbarkeit der Folie unter Gummidichtungen, oder an Nähten/ Übergangsbereichen , und Anstosslinien von Anbauteilen kann eingeschränkt sein. Das Fahrzeug muss sauber und gereinigt angeliefert werden. Keine Haftung für begrenzte Haltbarkeit durch Schmutz und Verunreinigungen unter Dichtungen, oder Leisten. Mit Auftrag/Bezahlung/Abnahme des Fahrzeugs sind diese Hinweise akzeptiert worden.

 

Nachbesserung / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen.  Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Kunden die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Wir raten allen Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse! Bei Nachbesserungen ist es teilweise erforderlich „Einleger“ zu setzen. Diese sind unvermeidbar, gerade an tiefen Sicken oder an stark gedehnten Stellen (Frontschürze zb). 

 

Fotofreigabe

Mit Unterzeichnung des Auftrages wird unwiderruflich vereinbart, dass wir Fotos des Fahrzeuges des vorbezeichneten Halters ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke unentgeltlich nutzen dürfen. Jegliche Art der Nutzung steht unter der Bedingung, dass die amtlichen Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeuges unkenntlich gemacht werden. Der Fahrzeughalter erhält auf Anforderung kostenlos Abzüge der Originalbilder in digitaler Form. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns Bescheid und es wird in Ihrem Auftrag keine Fotofreigabe vermerkt.

 

Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung.  Auf Folien drei bis zehn Jahre je nach Hersteller. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:

  • Schäden aufgrund fehlender Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reiniger oder mangelnder Pflege, Waschstrassenschäden oder Parkrempler

  • Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien

  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung

  • Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden

  • Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten

  • Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.

Wir leisten Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 12 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller original lackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile neutralisiert werden. Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe nach der Folierung.

 

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar oder per EC Karte. Anzahlungen in Höhe von 30% sind notwendig und erst nach Zahlungseingang wird die Folie bestellt. Die Folie ist Meterware und vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen. Werden Termine nicht eingehalten behalten wir uns vor, die Gesamtsumme geltend zu machen. 

 

Pflegehinweise

Die Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3-10 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal). Um die Haltbarkeit auf das längst Mögliche auszuschöpfen, ist die strikte Einhaltung folgender Pflegemaßnahmen erforderlich:

  • In mindestens halbjährlichem Abstand ist die Folie mit einem Hartwachs zu behandeln, um das Abstumpfen zu verhindern.

  • Die Folie ist waschstrassenfest, Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können.

  • Eventuell vorhandene Polierwalzen in vollautomatischen Waschstraßen müssen ausgeschaltet werden, um eine Beschädigung der Folie durch hohen Anpressdruck der Walzen zu vermeiden.

  • Die Folie sollte in den ersten 14 Tagen nach Verklebung nicht gereinigt werden, denn dies könnte die Haftfähigkeit der Folie beeinträchtigen und zu einem vorzeitigen Ablösen führen.

  • Verwenden Sie bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Klebefolien, die mit unbestimmten Zusatzmitteln von Waschanlagen gereinigt werden, unterliegen nicht der Haftung der Firma Next Level Tuning.

  • Glänzende Folien können und sollen regelmäßig mit hochwertigen Polituren behandelt werden. Diese erhöht die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit der Folie. Eine Folie sollte -ähnlich eine Lackierung- nicht zu oft und nicht zu selten gereinigt werden. Spätestens alle 8 - 10 Wochen sollten Sie die Folie gründlich reinigen. Sie brauchen Ihr foliertes Fahrzeug nicht extra regelmäßig oder häufig waschen. Ähnlich wie beim Lack, führt häufiges Waschen zu einer Abnutzung oder Kratzer-/Streifenbildung auf der Folie. Wenn die oberste Schicht des mehrschichtigen Folienaufbaus einmal beschädigt ist, lässt sich dies nur schwer bis gar nicht wiederherstellen. Liegen die Poren der Folie einmal offen, so lassen sich Schmutz und Verunreinigungen schwerer entfernen, als üblich. Ausserdem können aggressive Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Reiniger oder die Zusatzprodukte der Waschstraße leichter in die Folie eindringen und ihre Optik, Haptik, Langlebigkeit und /oder Rückrüstung negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher ausdrücklich Handwäsche.

  • Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten.

  • Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren (Aceton, Verdünnung o.ä.) behandelt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger. Holen Sie sich im Zweifel unseren Rat ein.

  • Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen u.ä. die Oberfläche beschädigen.

  • Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern, sowie mit Vorsprühreinigern, ist ein Mindestabstand von 80cm zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets behutsam gereinigt werden müssen, d.h. den Wasserstrahl nie direkt auf die Folienkante richten.

  • Verschmutzungen wie (z.B. Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff, Baumharz) sind umgehend zu entfernen, da diese - genau wie beim Lack - eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.

  • Waschanlagen: Zusatzprodukte und der Zustand der rotierenden Bürsten können der Haftung der graphischen Elemente oder der Folien schaden. Es wird eingeräumt, dass 10 Autowaschungen die Polyurethan-Lackfarben mit Streifen versehen, deswegen und auf gleiche Weise unterliegen diese mechanischen Einflüsse, die das Aussehen der Folie verschlechtern können, nicht unserer Haftung

für matte Folie:

  • Die Benutzung von Waschstrassen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche. Alternativ auch Waschstrassen mit Textilwäsche, diese sollten aber vor Benutzung geprüft werden, ob die Textillappen in einem guten Zustand sind. Verschlissene und /oder verunreinigte Textillappen können auf einer Folie ebenso Schaden anrichten, wie rotierende Bürsten. Zusatzprogramme wie Heisswachs oder Politur sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da diese die Folienoberfläche beschädigen oder glänzend machen können. Dieser Effekt lässt sich nicht wieder umkehren. Verwenden Sie keine handelsüblichen Wachse. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein. Dies gilt insbesondere für weiß-matte Folien, die sehr pflegeintensiv sind und daher stets eines speziellen Folienreinigers bedürfen.

für Teilfolierungen:

  • Bei der Fahrzeugwäsche ist auf freistehende Kanten zu achten, insbesondere bei der Reinigung mit dem Hochdruckreiniger. Diesen unbedingt auf Abstand halten, da der Wasserstrahl die Folie beschädigen kann. Auch feine Konturstreifen sind schnell durch Steinschläge beschädigt, welche dazu führen können, daß sich das Dekor nach einer Fahrzeugwäsche löst.

 

Softwareoptimierung

Softwareupdate/ Softwareoptimierung / Kennfeldoptimierung

Sämtliche von uns durchgeführten Veränderungen des Serienzustandes eines Fahrzeuges führen grundsätzlich zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Der Kunde ist dafür verantwortlich sich bei entsprechenden Stellen zu informieren und dort gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen unserer Umbauten und Veränderungen einzuholen. Für die resultierenden Folgen einer erloschenen Betriebserlaubnis, sowie für Folgeschäden von Tuningmaßnahmen insbesondere bei Leistungssteigerung und „Chiptuning“, übernehmen wir keine Haftung. Es kann ca 100-300 km dauern, bis alle Systeme wieder angelernt sind.

• Die angegebene Leistungssteigerung sind Schätzwerte, die je nach Fahrzeug und dessen Serienleistung im Originalzustand variieren. Wir haben das Recht dreimalig nachzubessern, sollte durch eine vorher/nachher Messung belegt werden, dass eine Abweichung der angegebenen Steigerung von mehr als 30% vorliegt. Diese Messung ist bei uns möglich, jedoch mit Mehrkosten verbunden. Eine Leistungsmessung bei einem anderen Anbieter, der lediglich eine Messung NACH unserer Optimierung vornimmt, berechtigt nicht zur Reklamation. Es muss immer eine Vorher/Nachher Messung durchgeführt werden um die eindeutige Steigerung zu belegen. Es wird keine Gewährleistung gegeben, falls die Leistung durch andere Bauteile beeinträchtigt wird. 

• Bei individuellen Anpassungen besteht die Möglichkeit, dass Nachjustierungen bei uns vor 

Ort erforderlich sind. Hierfür wird kein Ersatzwagen gestellt und auch keine etwaigen Benzinkosten erstattet.

• Die in der Werkstatt ausgehängten AGB's werden in vollem Umfang akzeptiert.

• Der Kunde versichert, dass die Software im Originalzustand ist und keine Veränderungen von anderen Tunern vorgenommen wurden. Sollte dies der Fall sein, übernehmen wir keine Haftung für bereits programmierte Optionen. Diese können eventuell durch unsere Software überschrieben werden.

• Das Angebot gilt lediglich für Fahrzeuge, die über OBD ausgelesen und aufgespielt werden können. Sollte ein Ausbau des Steuergeräts notwendig sein, ist dies mit Mehrkosten in Höhe von € 50,00  zzgl Mwst. verbunden. Bei größerem Aufwand, wird nach Stunden für die Karosserie, netto € 105,00/h abgerechnet.

• Nach der Optimierung besteht die Möglichkeit, dass die Motorkontrollleuchte aufleuchtet. In diesem Fall ist eine Nachbesserung notwendig

• Die komplette Leistung basiert bei Diesel Fahrzeugen auf Diesel Ultimate, bei Benzinern auf mind. Super Plus. Wenn der höherwertige Kraftstoff nicht getankt wird, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung auf die Funktionalität unserer Software.

• Wir schließen jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche an Bauteilen des Fahrzeugs aus. Es kann eine gesonderte Garantie über einen externen Versicherer abgeschlossen werden. Die gilt nur für Fahrzeuge, die max 100.000 KM oder max 5 Jahre alt sind. Die Mehrkosten variieren je nach Fahrzeug und sind VOR der Optimierung zu unterzeichnen. Danach besteht keine Möglichkeit mehr diese Garantie abzuschließen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Leistungssteigerung zu Motorschäden führen kann.

• Der Kunde ist damit einverstanden, dass Probe- und Testfahrten nach Umbauten bzw. Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden. Das Fahrzeug muss über ausreichend Sprit verfügen, da von uns vor und nach der Programmierung eine Probefahrt notwendig ist. Sollten wir nachtanken müssen, berechnen wir den tagesgebundenen Preis der Tankstelle, sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 30 €.

• Die Firma Next Level Tuning GmbH ist berechtigt eigene Fotos des Fahrzeugs, ohne sichtbares Kennzeichen, zu erstellen und diese zu Werbezwecken und in sozialen Netzwerken zu nutzen. Das Recht an den Bildern liegt bei der Next Level Tuning GmbH.

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